Terminanfrage / Terminabsage
Sehr geehrte Patienten,
in unserer Gemeinschaftspraxis wird der vereinbarte Termin ausschließlich für Sie freigehalten. Es ist uns vorbehalten, Ihnen im Falle eines Nichterscheinens nach § 615 BGB ein Ausfallhonorar gemäß GOÄ zu berechnen.